Wie queer.de berichtet, debattierte der Bundestag am Freitag erneut darüber, ob Homo- und Bisexuelle Menschen auch ausdrücklich im Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt werden.
Mit dem von FDP, Linke und Grüne gestellten Antrag soll erreicht werden, dass das Merkmal „sexuelle Identität“ in den 3. Artikel des Grundgesetztes mit aufgenommen wird. Es ist nicht die erste Debatte über dieses Thema im Bundestag – erstmals aber signalisierte die Unionsfraktion, dass sie eine Änderung des Artikel 3 nicht mehr grundsätzlich ablehne. Der Antrag der drei Parteien hat nun eine reelle Chance, die benötigte Zweidrittelmehrheit zu erlangen.
Wie zu erwarten war hielt die AfD an der Ablehnung der Änderung fest – allen ernstes mit der Argumentation, dass die meisten Homosexuellen sich wünschten, in der Gesellschaft unsichtbar zu sein, wie ein Sprecher der Partei mitteilte.